Dachbodendämmung
Die inzwischen in der EnEV 2014 gesetzliche vorgeschriebene Dachbodendämmung “zwingt” Hausbesitzer zu einer Dämmung der obersten Geschossdecke gegen unbeheizten Dachraum. Otto Wolf GmbH bekam 2015 den Auftrag den Dachboden eines 14 Familienwohnhauses nach EnEV 2014 zu dämmen. Neben der reinen Dämmung des Bodens wurden auch aufsteigende Kamine, Wände und Kniestöcke gedämmt, um Wärmebrücken auszuschließen. Ein lackierter verlegter Holzboden sorgt für Begehbarkeit und leichte Reinigung. Die nächste Heizperiode wird diese Maßnahme sofort effizient bemerkbar machen.